Präambel
Die Duisburg Challenge ist Ausdruck eines weltoffenen und vielfältigen Duisburgs. Alle Teilnehmenden der Duisburg Challenge freuen sich über alle einzelnen Duisburger/innen, die an der Challenge teilnehmen, unabhängig von nationaler oder sozialer Herkunft, Religion, Kultur, Hautfarbe, Sprache, Geschlecht oder sexueller Orientierung. Das gemeinsame Miteinander beruht auf einem respektvollen Umgang untereinander. Mit Absenden der Bewerbung akzeptieren die Teilnehmenden die offenen und toleranten Grundwerte der Challenge.
§ 1 Duisburg Challenge
1. Die Duisburg Challenge auf der Website www.duisburg-challenge.de wird im Auftrag von Eintracht Duisburg 1848 e.V. von der Social Value GmbH für eine bessere Gesellschaft (im weiteren Verlauf Social Value genannt) mit Sitz in der Merheimer Straße 81 in 50733 Köln durchgeführt und veranstaltet. Die Preise werden von Eintracht Duisburg 1848 e.V. ausgelobt.
2. Die Aktion dauert vom 11.05.2017 bis einschließlich 01.09.2017 und ist in drei Abschnitte unterteilt: Eine Bewerbungsphase, einen Aktionslauf am 19.08.2017 und eine nachgelagerte Publikumsabstimmung.
3. Die Duisburg Challenge ist ein Kreativlauf, bei dem Gruppen sich selbst bzw. einen Verein ihrer Wahl in einer kreativen Form durch Kostüm, Musik, Tanz oder Ähnlichem präsentieren.
Bewerbungsphase
§ 2 Anmeldung
1. Vom 11.05.2017 bis einschließlich 15.08.2017 findet eine Bewerbungsphase statt, in der sich alle Gruppen aus Duisburg für eine Teilnahme am Aktionslauf, der am 19.08.2017 im Rahmen des Novitas BKK Innenhafenlaufes stattfindet, anmelden können.
2. Teilnahmeberechtigt sind alle Gruppen aus Duisburg, die mit mindestens zehn Personen beim Aktionslauf am 19.08.2017 mitlaufen.
3. Je Gruppierung ist lediglich eine Bewerbung möglich.
4. Bei der Anmeldung gibt jede Gruppe einen als gemeinnützig anerkannten Verein mit Sitz in Duisburg an, an den eine mögliche Förderung als Spende ausgezahlt werden kann.
5. Bei der Anmeldung gibt jede Gruppe an, wie sie sich beim Kreativlauf präsentieren wird.
6. Jede Anmeldung wird von Social Value manuell geprüft und in einem zweiten Schritt durch die Novitas BKK freigegeben.
7. Die ersten zehn Gruppen erhalten eine Förderung in Höhe von 500 Euro, die an den bei der Anmeldung angegebenen gemeinnützigen Verein als Spende ausgezahlt werden. Ausschlaggebendes Kriterium für den Erhalt der Förderung ist der Eingangszeitpunkt der Anmeldung, wobei die Förderung nur ausgezahlt werden kann, wenn die Gruppe nach Prüfung der Anmeldung zur Aktion zugelassen wird und am 19.08.2017 am Aktionslauf teilnimmt.
8. Aus organisatorischen Gründen wird der Aktionslauf auf maximal 25 Gruppen begrenzt. Sollte die maximale Anzahl vor dem offiziellen Bewerbungsschluss am 15.08.2017 erreicht sein, werden anschließend eintreffende Bewerbungen nicht mehr berücksichtigt. Ausschlaggebendes Kriterium für die Zulassung zur Teilnahme ist in diesem Fall der Anmeldezeitpunkt.
§ 3 Ausschlussgründe für Gruppen und Projekte vom Wettbewerb
1. Gruppen, die die Zielsetzung der Duisburg Challenge im Sinne der Präambel nicht erfüllen, können nicht teilnehmen.
2. Gruppen, die die Teilnahmebedingungen unter §2 Absatz 2 nicht erfüllen, also nicht aus Duisburg kommen und nicht am Aktionslauf teilnehmen, sind vom Wettbewerb ausgeschlossen.
3. Gruppen, die diskriminierendes, menschenverachtendes und/oder rassistisches Gedankengut kommunizieren oder das Persönlichkeitsrecht verletzende Hintergründe erkennen lassen, werden ausnahmslos vom Wettbewerb ausgeschlossen. Hier gibt es keinerlei Toleranz.
4. Gruppen, deren Vorstand freie oder feste Mitarbeiter von Social Value sind, sind vom Wettbewerb ausgeschlossen.
5. Social Value ist berechtigt, Gruppen, die offensichtlich radikale und illegale Ziele verfolgen vom Wettbewerb auszuschließen.
Aktionslauf
§ 4 Teilnahme am Aktionslauf
Für die Teilnahme an der Duisburg Challenge gelten auch die Teilnahmebedingungen, die für den Innenhafenlauf gelten. Diese können hier abgerufen werden.
Online-Abstimmung
§ 5 Ablauf
1. Nach erfolgter manueller Freischaltung und erfolgreicher Teilnahme am Aktionslauf kann für die jeweilige Gruppe abgestimmt werden, welche Gruppen eine Förderung erhalten sollen, wobei die Förderung an den bei der Anmeldung angegebenen gemeinnützigen Verein als Spende ausgezahlt wird.
2. In der Abstimmungsphase vom 22.08.2017 um 08:00 Uhr bis 01.09.2017 um 15:00 Uhr kann täglich und ohne Angaben persönlicher Daten, abgestimmt werden. Es kann letztmalig am 01.09.2017 um 15 Uhr abgestimmt werden.
3. Am 01.09.2017 um 15 Uhr stehen die Gewinner der Online-Abstimmung der Duisburg Challenge fest. Der erste Platz erhält 2.000 Euro, der zweite Platz 1.000 Euro und der dritte Platz 500 Euro.
4. Zusätzlich vergibt eine Jury unabhängig der Platzierung und der Stimmenzahl der Gruppe einen zusätzlichen Förderpreis in Höhe von 1.500 Euro für die kreativste Darbietung beim Aktionslauf.
5. Die Prämierung der Gewinnergruppen findet im Anschluss an das Finale bzw. der Jurysitzung statt.
§ 6 Abstimmung am Wettbewerb
1. Eine Person nimmt an der Abstimmung teil, indem sie manuell und ohne den Einsatz automatisierter Abstimmsysteme für eine der teilnehmenden Gruppen abstimmt und hierfür manuell und eigenhändig den Button „Abstimmen“ im jeweiligen Profil anklickt.
2. Bei der Online-Abstimmung kann eine Person einmal täglich für jede Gruppe abstimmen.
§ 7 Verschiebung der Abstimmung
Social Value behält sich vor, die Abstimmung zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen zu verschieben, abzubrechen oder zu beenden. Von dieser Möglichkeit macht Social Value insbesondere dann Gebrauch, wenn aus technischen Gründen (z. B. Viren im Computersystem, Manipulation oder Fehler in der Hard- und/oder Software) oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung der Abstimmung nicht gewährleistet werden kann. Sofern eine derartige Beendigung durch das Verhalten eines/einer Teilnehmenden oder einer Gruppe verursacht wird, kann Social Value von dieser Person den entstandenen Schaden ersetzt verlangen.
§ 8 Haftung
1. Social Value wird mit der Aushändigung des Gewinns von allen Verpflichtungen frei, sofern sich nicht aus diesen Regelungen schon ein früherer Zeitpunkt ergibt.
2. Für Sach- und/oder Rechtsmängel an dem von Eintracht Duisburg 1848 e.V. gestifteten Gewinn haftet Social Value für eine bessere Gesellschaft nicht.
3. Social Value haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässige oder durch die Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten verursachte Schäden. Dies gilt nicht für Schäden durch die Verletzung von Leben, Körper und/oder Gesundheit.
§ 9 Datenschutz
1. Für die zur Registrierung erforderlichen Daten im Sinne dieser Teilnahmebedingungen gilt die Datenschutzrichtlinie von Social Value, welche hier abrufbar ist.
2. Die teilnehmenden Personen können die gespeicherten personenbezogenen Daten jederzeit durch Anfrage an die Adresse Social Value GmbH für eine bessere Gesellschaft, Merheimer Str. 81, 50733 Köln oder eine E-Mail an die Adresse hilfe@socialvalue.de einsehen und korrigieren lassen. Diese vorgenannte Einverständniserklärung kann jederzeit schriftlich gegenüber Social Value an die vorgenannte Adresse oder per E-Mail an die Adresse hilfe@socialvalue.de widerrufen werden.
§ 10 Unzulässige Inhalte
Gruppen verpflichten sich mit ihrer Teilnahme, nur Bilder in Ihrem Profil zu verwenden, die keine Rechte Dritter (Recht am eigenen Bild, Urheberrechte, Markenrechte, allgemeines Persönlichkeitsrecht) verletzen. Des Weiteren dürfen nur Bilder verwendet werden, die keinen unzulässigen Inhalt aufweisen. Unzulässigkeiten sind im Folgenden aufgeführt:
1. Recht am eigenen Bild: Wegen Verletzung von Urheber-, Persönlichkeits-, Kunst- oder Markenrechten dürfen Aufnahmen von Personen, Markenartikeln oder öffentlichen Gebäuden erst dann verwendet werden, wenn die Betroffenen die Nutzung bewilligt haben bzw. wenn die Zustimmung der Berechtigten eingeholt wurde. Abbildungen von Kindern dürfen in den Profilen nur genutzt werden, wenn die Einwilligung der Eltern vorliegt.
2. Urheberrechte: Logos, Texte, Fotos, Bilder, Grafiken etc. dürfen nur benutzt werden, wenn der/die Teilnehmer/in zur Nutzung berechtigt ist. Dies ist dann der Fall, wenn der/die Teilnehmer/in derjenige ist, der/die das Foto angefertigt hat oder wenn er/sie die Zustimmung des Fotografen oder des sonstigen Berechtigten eingeholt hat. Gescannte Fotos aus Zeitungen, Büchern, etc. und Fotos aus anderen Internetseiten sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne Zustimmung des Berechtigten nicht hochgeladen werden. Entsprechendes gilt für alle urheberrechtlich geschützten Werke, seien es Texte, Bilder, Logos, Grafiken, etc. Auch diese dürfen nur hochgeladen werden, wenn der/die Teilnehmer/in sich vorher die entsprechenden Nutzungsrechte von dem/der Urheber/in oder sonstigem Berechtigen eingeholt hat.
Social Value ist berechtigt, im Falle einer potentiellen Verletzung der Rechte Dritter, die Inhalte unverzüglich und ohne vorherige Anhörung des jeweiligen Teilnehmers bis zur Klärung des Sachverhalts von der Wettbewerbsseite zu entfernen. Sollten Sie eine Verletzung von Bild- oder Persönlichkeitsrechten melden wollen, senden Sie bitte eine Nachricht an hilfe@socialvalue.de.
§ 11 Sonstiges
1. Alle Teilnehmenden der Duisburg Challenge können von der Novitas BKK, Eintracht Duisburg 1848 e.V. und Social Value namentlich und/oder mit Bild veröffentlicht werden.
2. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
3. Es ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar.
4. Sollten einzelne dieser Bestimmungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen hiervon unberührt. Wir behalten uns vor Änderungen an den Teilnahmebedingungen auch während der Aktion ohne weitere Mitteilung umzusetzen, sofern diese den Ablauf der Aktion nicht beeinflussen.
Inhaltlich verantwortlich für die Veranstaltung und Durchführung des Onlinewettbewerbs: Social Value GmbH für eine bessere Gesellschaft, vertreten durch Herr Lukas Dopstadt, Merheimer Str. 81, 50733 Köln siehe auch: http://www.socialvalue.de/impressum.
Inhaltlich verantwortlich für die Veranstaltung und Durchführung des Innenhafenlaufs sowie der Duisburg-Challenge am 19. August: Eintracht Duisburg 1848 e.V., Margaretenstr. 20, 47055 Duisburg, vertreten durch den Vorstand, siehe auch: http://eintracht-duisburg.org/verein/kontakt.html